✨ KI Motorrad-Fahrstunden (8–18 Uhr): Wichtiger Hinweis — am Sa., 18. Jul Nachmittags (14:00 und 15:00 Uhr) sind die Bedingungen voraussichtlich deutlich erschwert. Wir informieren euch rechtzeitig.

  • Samstag, 18. Juli: Dringend Nachmittags (14:00 und 15:00 Uhr) · Gewitter mit leichtem Hagel · Starkregen (18,7 mm/h) · Gewitter mit starkem Hagel

Bitte mit Anpassungen rechnen. Wir melden uns, sobald sich etwas ändert.

Alle Klassen
L

Klasse L

Unser Fahrzeug: Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche

Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer

Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

selbstfahrende Futtermilchwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen

Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Die Klasse L wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse L wird nur eine theoretische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Fragen zu dieser Klasse?

Mindestalter, Theorie oder Fahrzeug — wir beantworten deine Fragen gerne persönlich.

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