Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
    • 20 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)
  • Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.






Anrufen

E-Mail

Anfahrt